Generationenberatung
Generationenberatung: Vorsorge für den Ernstfall
Sorgen Sie vor und treffen Sie rechtzeitig Vorsorge für Ihre Zukunft und die Ihrer Familie. Unser Beratungsangebot zur Generationenberatung unterstützt und begleitet Sie dabei, wichtige Fragen rund um Vorsorge, rechtliche Vertretung und finanzielle Absicherung zu klären.
Wir wissen, dass es oft nicht leicht ist, über den eigenen Tod oder schwere Krankheiten nachzudenken. Doch gerade in solchen Situationen ist es wichtig, frühzeitig Vorsorge zu treffen und Ihre Angelegenheiten zu regeln. Unsere Generationenberatung hilft Ihnen dabei, sich proaktiv mit Themen wie Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung und anderen rechtlichen Aspekten auseinanderzusetzen.
Unsere erfahrenen Experten nehmen sich die Zeit, Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen verständlich zu erklären. Dabei stehen Ihre individuellen Bedürfnisse und Anliegen im Mittelpunkt. Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihren Wünschen und Interessen gerecht wird.
Vertrauen Sie auf fundiertes Expertenwissen und lassen Sie sich von landläufigen Meinungen und Halbwissen nicht irritieren. Nach dem Beratungsgespräch erhalten auch Ihre Bevollmächtigten eine umfassende Einweisung, damit sie für Sie die richtigen Entscheidungen treffen können. Die notarielle Beglaubigung der Dokumente sorgt für maximale Rechtssicherheit. Zudem stellen wir Ihnen einen Notfallordner zur Verfügung, der alle wichtigen Dokumente und Unterlagen enthält, damit im Ernstfall alles reibungslos abgewickelt werden kann.
Unsere Generationenberatung umfasst eine Vielzahl an Themen und bietet Ihnen Unterstützung bei der Erstellung von Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, der Ausgestaltung der Patientenverfügung und anderen rechtlichen Aspekten. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Gewissheit zu geben, dass Ihre Wünsche und Interessen auch in schwierigen Situationen respektiert und umgesetzt werden.
Warten Sie nicht bis es zu spät ist. Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge und regeln Sie Ihre Angelegenheiten für die Zukunft. Unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie dabei, die richtigen Vorkehrungen zu treffen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Belange in Ihrem Sinne geregelt werden und diejenigen, die für Sie handeln sollen, auch dazu berechtigt sind.
Informieren Sie sich jetzt über die Generationenberatung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Nur durch eine frühzeitige Vorsorge können Sie Gewissheit und Sicherheit für sich und Ihre Angehörigen schaffen. Zögern Sie nicht länger und nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand. Wir sind gerne für Sie da!
9 Grundlagen sichern Ihnen eine unbeschwerte Zukunft.
Testament
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Pflegeverfügung
Organverfügung
Sorgerechtsverfügung
Betreuungsverfügung
Haus- & Großtierverfügung
Trauerverfügung

Schützen Sie sich und Ihre Familie …das gute Gefühl alles geregelt zu haben
Die Generationenberatung fungiert als verlässlicher Begleiter bei der rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Notfallplanung – von der Erstellung einer Vorsorgevollmacht bis hin zur persönlichen Nachlassregelungen.
Ein großer Pluspunkt dieser Beratungsform ist die Gewährleistung rechtskonformer Dokumente sowie eine übersichtliche Vermittlung komplexer Themen.
Ihr Testament – Ein Erbe, das wirklich zählt!
Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Wir verstehen, wie wichtig es ist, eine sichere Zukunft für sich und Ihre Angehörigen zu gewährleisten. Unser Expertenteam steht Ihnen zur Seite, um Ihnen alle Informationen zu liefern, die Sie für die Erstellung eines Testaments benötigen.
Unser spezialisierter Notar wird eng mit Ihnen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Ihr Testament optimal gestaltet ist. Jedes Testament ist einzigartig und wir nehmen uns die Zeit, um Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Sie können sich darauf verlassen, dass Ihr Testament rechtsgültig sein wird und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Unser Notar hat umfassende Erfahrung in testamentarischen Angelegenheiten und sorgt dafür, dass Ihr Testament Ihre Lieben auf überzeugende und umfassende Weise absichert.
Verpassen Sie nicht die Chance, sich selbst und Ihre Angehörigen bestmöglich abzusichern. Vertrauen Sie auf die Expertise unseres Notars aus unserem Expertennetzwerk, um Ihr Vermächtnis zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um den ersten Schritt in Richtung einer sicheren Zukunft zu machen. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Erstellung Ihres Testaments behilflich zu sein und die besten Lösungen gemeinsam zu finden.
Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen alle relevanten Informationen zur Erstellung eines Testaments zur Verfügung zu stellen.


Vorsorgevollmacht
Erhalten Sie Ihre Eigenständigkeit
Eine Person Ihres Vertrauens wird durch eine Vorsorgevollmacht dazu berechtigt, in allen Angelegenheiten der Vermögens- und Personensorge rechtskräftig für Sie zu handeln. Wenn Sie selbst entscheidungs- und handlungsfähig sind, ist die Zustimmung des Betreuungsgerichts normalerweise nicht erforderlich, sofern eine solche Vollmacht vorliegt. Es muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob das Gericht trotz einer Vorsorgevollmacht um Genehmigung gebeten werden sollte – beispielsweise bei Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen. Eine freiheitsentziehende Maßnahme liegt dann vor,wenn jemand gegen seinen natürlichen Willen gehindert wird,die körperliche Beweglichkeit einzuschränken oder den Aufenthaltsort zu ändern .
Worauf sollte man bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht besonders achten?
Zunächst ist es unabdingbar, dass Sie Ihrem Bevollmächtigten absolut vertrauen und ihm uneingeschränkt die Kontrolle über Ihre Angelegenheiten übertragen. Mit einer Generalvollmacht kann Ihr Vertreter nahezu alle Entscheidungen in Ihrem Namen treffen. Im Gegensatz zum Betreuungsverfahren unterliegt er dabei keiner staatlichen Überwachung – ein wichtiger Aspekt für viele Menschen, die ihre Unabhängigkeit bewahren möchten. Allerdings birgt diese Freiheit auch das Risiko des Missbrauchs durch den Vollmachtsinhaber. Es gilt also abzuwägen: Die Vorteile sollten sorgfältig gegen mögliche Gefahren abgewogen werden.
Was ist bei einer Vorsorgevollmacht besonders zu beachten?
Um sicherzustellen, dass Ihre Angelegenheiten in Zukunft auch bei einer eventuellen Handlungsunfähigkeit Ihrerseits geregelt sind, ist es wichtig frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Hierbei sollten Sie im Vorfeld mit der von Ihnen gewünschten Person besprechen, ob diese bereit und geeignet für die verantwortungsvolle Aufgabe ist. Auch ein Austausch mit Familienangehörigen kann sinnvoll sein um Missverständnisse oder spätere Konflikte zu vermeiden.
Neben dem Vertrauensaspekt müssen sich jedoch auch alle Beteiligten über ihre Pflichten und Rechte klar sein – insbesondere der Bevollmächtigte sollte genau wissen welche Aufgaben auf ihn zukommen werden und wie er ihnen gerecht wird. Nur so können später unerwartete Komplikationen vermieden werden.
Falls Zweifel bestehen ob man einem Menschen solche weitreichenden Vollmachten erteilen möchte empfiehlt es sich eher eine Betreuungsverfügung als Alternative in Erwägung zu ziehen – hiermit lässt sich ähnliches regeln ohne jemandem uneingeschränkte Machtbefugnis einzuräumen.
Welche Form ist für eine Vorsorgevollmacht angemessen?
Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Form zwingend erforderlich, wobei es nicht unbedingt handschriftlich sein muss. Sie als Vollmachtgeber müssen diese persönlich unterschreiben. In vielen Fällen akzeptieren Kreditinstitute, Versicherungen und staatliche Stellen Ihre Vollmachtserteilung nur dann, wenn Ihre Unterschrift notariell oder von einer Behörde beglaubigt wurde. Eine Beglaubigung bestätigt lediglich, dass Sie selbst die Vollmacht unterzeichnet haben.
Wenn der Bevollmächtigte auch berechtigt werden soll zum Kauf bzw. Verkauf oder zur Belastung von Immobilien oder Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften ermächtigt werden soll ,ist hierfür jedoch eine notarielle Beurkundung der Vollmacht unabdingbar.Durch diese Maßnahme wird die gesamte Urkunde in den Rang eines öffentlichen Dokuments erhoben – somit erhalten alle Beteiligten mehr Sicherheit im Hinblick auf Rechte sowie Pflichte des Vertreters.
Warum ist eine Generalvollmacht als Vorsorgevollmacht empfehlenswert?
In der Regel werden Vorsorgevollmachten so verfasst, dass sie im Außenverhältnis nur dann Gültigkeit erlangen sollen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Diese Formulierung soll dem Vollmachtsinhaber vor einem möglichen Missbrauch schützen. Allerdings akzeptieren zahlreiche Institutionen wie Behörden oder Banken diese Art von Vollmachtausstellung oft gar nicht und zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit. Denn es besteht keine Möglichkeit für sie nachzuvollziehen, ob die Einschränkungen des Bildungsvolks tatsächlich eingetreten sind oder ob ein Verstoß gegen den Willen des Beauftragers stattgefunden hat.
Eine Alternative hierzu stellt die sogenannte General- bzw. umfassende Vorsorgevollmacht dar: Hierbei wird kein spezieller Anlass festgeschrieben; vielmehr erhält das bevorteilte Individuum freie Handlungsbefugnis über alle rechtsgeschäftlichen Belange seines Auftraggebers – auch während desssen Lebzeiten sowie unabhängig vom geistigen Zustand dieses Letztgenannten.
Diese Ausgestaltung einer Patientenvorausverfügung bietet somit weitreichendere Möglichkeiten zur Absicherung etwaiger später auftretender Beeinträchtigungssymptome – ohne dabei aufwendige Nachweise liefern zu müssen.
Ist es möglich, die Vorsorgevollmacht auch als Bankvollmacht zu verwenden?
Es ist grundsätzlich möglich, eine Vorsorgevollmacht auch als Bankvollmacht zu nutzen. Allerdings empfiehlt es sich, dem Bevollmächtigten zusätzliche Vollmachtsformulare der Kreditinstitute auszustellen, bei denen Konten geführt werden. Auf diese Weise können Probleme vermieden werden und die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht gewährleistet bleiben.
Da Finanzinstitute nach geltendem Recht dazu verpflichtet sind jeden Kontoberechtigten genau zu identifizieren und entsprechende Dokumentation vorzunehmen, kann dies ohne ergänzende Unterlagen zur Herausgabe von Geldern oder Änderungen an bestehenden Verträgen führen.
Insgesamt bietet das Hinzufügen einer separaten Bank- bzw. Finanzierungsvolllamchtmehr Sicherheit für den Vollzug Ihrer Wünsche im Falle eines Notfalls oder falls Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Daher sollte darauf geachten wereden dass alle notwendigen Formulare ausgefüllt wurden um unnötige Komplikationenzuverhindern.
Empfehlung:
Es empfiehlt sich, gemeinsam mit Ihren bevollmächtigten Vertretern den zusätzlichen Weg zu Ihrer Bank auf sich zu nehmen. Auf diese Weise können Sie mögliche Schwierigkeiten vermeiden, die insbesondere in dringenden Situationen unerwünscht sind.
Wer sollte unbedingt eine Vorsorgevollmacht in Betracht ziehen?
Dies betrifft sowohl Paare, die verheiratet oder zusammenlebend sind als auch alleinstehende Personen mit einer Vertrauensperson wie zum Beispiel Kinder über 18 Jahren und Alleinerziehende. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Vollmacht nur dann von Nutzen ist, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Aus diesem Grund empfiehlt es sich sehr dringend das Dokument durch die Deutsche Generationenberatung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.
Um umfassenden Schutz sicherzustellen sollten Sie außerdem immer darauf achten Ihre Vorsorgevollmacht in Kombination mit einer Patientenverfügung sowie einer Betreuungsverfügung auszuüben – denn hierbei handelt es sich ebenfalls um wichtige Aspekte Ihrer Absicherung für den Notfall!
Nur so können wir unseren individuellen Lebensweg gehen und unsere persönliche Freiheit erhalten.
Eine Betreuungsverfügung ermöglicht Ihnen die Kontrolle über Ihr eigenes Leben zu behalten.
Durch das Verfassen einer Betreuungsverfügung legen Sie verbindlich fest, wer im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit als Ihr gesetzlicher Vertreter bestellt wird. Das Gericht darf von dieser Anweisung nur dann abweichen, wenn es tatsächliche Gründe dafür gibt – wie etwa die Erkrankung der vorgeschlagenen Person. Mit einer solchen Verfügung können Sie sicherstellen, dass eine Ihnen unliebsame oder fremde Person nicht zum Betreuer ernannt wird.
Es ist wichtig zu betonen: Die Bestellung eines Betreuers bedeutet keinesfalls den Verlust eigener Rechte und Freiheiten! Der durch das Gericht eingesetzte Vertreter hat lediglich die Aufgabe, Ihre Interessen wahrzunehmen und Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen – ohne dabei Ihre Selbstbestimmtheit einzuschränken.
Es ist von großer Bedeutung, dass die Rechte des Betreuten gewahrt bleiben.
Durch die rechtliche Betreuung ist es möglich, dass der Betreuer im Namen des Betroffenen Rechtshandlungen ausführt, falls dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Trotzdem behält der betroffene Mensch seine grundlegenden und wichtigen Rechte wie bei einer Vorsorgevollmacht. Die Fähigkeit zu heiraten oder ein Testament aufzusetzen wird dadurch nicht eingeschränkt. Allerdings kann das Gericht unter bestimmten Umständen einen Einwilligungsvorbehalt anordnen, um den Schutz des Betroffenen sicherzustellen – somit müssen einige Entscheidungen vom Betreuten selbst genehmigt werden bevor sie gültig sind.
Die Vorzüge einer Betreuungsverfügung:
1. Eine Betreuungsverfügung kann auch im Nachhinein noch erstellt oder abgeändert werden, selbst wenn man bereits nicht mehr geschäftsfähig ist.
2. Ein Bevollmächtiger wird ausschließlich eingesetzt, wenn der betroffene Mensch tatsächlich Unterstützung benötigt.
3. Missbrauch zur Unzeit wird vermieden, da ein Gericht einen Vertreter nur dann bestellt und die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen ärztlich festgestellt wurde.
4. Eingewiesen und unterstützt von dem zuständigen Gericht steht der ehrenamtliche Helfer auf sicherem Terrain bei seiner Arbeit mit Schutzbefohlenen.
5. Der vom Gericht bestimmte Beistand unterliegt stetigen Kontrollen durch das selbige Amtsgremium.
6. Das Haftungsrisiko für den bevollmächtigten Repräsentanten reduziert sich gegenüber den Erben erheblich.
7. Mittels eines leicht nachweislichen Ausweises lässt sich die rechtswirksame Bestellung zum gesetzlichen Stellvertreter Dritten problemlos belegen.
8. Durch eine staatliche Versicherung sind sowohl Haftpflicht- als auch Unfallszenarien beim freiwilligen Helfer in guten Händen versichert.
9. Es besteht besserer Schutz vor Vermögensschädigung sowie Verluste – zugunsten des zu betreuenden Menschen.
10. Im Falle eines wichtigen Grundes hat jeder Klient das Anrecht darauf seinen gerichtlichen Vertreters seines Amtes entledigt zu sehen – unabhängig von der eigenen Geschäftsfähigkeit.
Die Nachteile einer Vorsorgevollmacht liegen auf der
Die Nachteile einer Vorsorgevollmacht liegen auf der Hand:
Sie kann ausschließlich von geschäftsfähigen Personen vergeben werden und ist unwiderruflich, sobald die Geschäftsunfähigkeit eintritt. Anders als bei einer Betreuungsverfügung gibt es keine gerichtliche Kontrolle über das Handeln des Bevollmächtigten – eine Tatsache, die nicht zu unterschätzen ist. Auch das Haftungsrisiko für den Bevollmächtigten im Vergleich zur Betreuungsverfügung fällt deutlich höher aus und birgt somit zusätzlichen Risiken für alle Beteiligten.
Der befreite Betreuer
Nur enge Familienmitglieder wie Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und Eltern sind als sogenannte „befreite Betreuer“ von einer Reihe an Vorschriften bei der Vermögensverwaltung befreit. Andere Personen haben keine Möglichkeit dazu – weder durch eine Regelung in einer Betreuungsverfügung noch durch das Gericht. Dazu zählen auch entferntere Verwandte wie Geschwister, Onkel/Tanten oder Neffen/Nichten sowie Stiefkinder/Stiefeltern und Verschwägerte. Auch ehrenamtliche oder selbstständige Berufsbetreuer gehören nicht zu dieser Kategorie.
Empfehlung:
Es wird empfohlen, wenn möglich eine Person aus dem engsten Familienkreis als Betreuer zu benennen.
Sonderregeln für befreite Betreuer:
1. Gemäß §1854 BGB besteht keine Verpflichtung zur jährlichen Rechnungslegung.
2. Ohne Genehmigung gemäß §§1810 und 1812 BGB sowie ohne Beachtung der sonst geltenden Grenzen nach §1813 BGB (3000 €) kann über Geldanlagen verfügt werden.
3. Der Aufwendungsersatz oder die Aufwendungspauschale können auch von anderen Konten entnommen werden, sofern der betroffene Mensch nicht mittellos ist.
4. Mündelsichere Geldanlagen (gemäß §1807 BGB) dürfen ohne Zustimmung des zuständigen Gerichts erfolgen (§1852B GB).
Haftung des Betreuers
Die Übernahme der Haftung nach § 1833 BGB kann bei Schäden zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Das Gericht hat die Möglichkeit, den Betreuer zur Absicherung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für ehrenamtliche Betreuer gibt es jedoch in allen Bundesländern eine Kollektivhaftpflichtversicherung, welche alle nicht beruflich tätigen Betreuern zugutekommt und je nach Region unterschiedliche Versicherungsbedingungen für Vermögensschäden aufweist. Die Decksumme beträgt hierbei bis zu 1 Million Euro pro Personen- oder Sachschadenfall.
Es ist zu empfehlen, eine Überprüfung durchzuführen, ob es sinnvoll wäre, eine ergänzende Versicherung abzuschließen und insbesondere für Vermögensschäden. Ehrenamtliche Betreuer können sich die Beiträge dieser Art von Versicherungen als Aufwendungsersatz erstatten lassen (§ 1835 Abs. 2 BGB).
Für wen wird das Erstellen einer Betreuungsverfügung empfohlen?
1. Paare in Verbindung mit Ehe oder Lebensgemeinschaft.
2. Alleinstehende Personen zusammen mit ihrer vertrauten Person.
3. Es ist dringend anzuraten für alleinstehende Personen ohne vertraute Kontaktpersonen.
4. Ebenso gilt dies auch bei alleinerziehenden Elternteilen ohne Kontakt-Vertrauenspersonen
Eine Betreuungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, selbstbestimmt über Ihr Leben zu entscheiden. Sie ermöglicht es Ihnen, im Falle einer körperlichen oder geistigen Einschränkung vorzusorgen und festzulegen, wer für Ihre Belange zuständig sein soll.


Eine Sorgerechtsverfügung kann dafür sorgen, dass das Zuhause eines Kindes gut versorgt ist.
Was ist ein Sorgerecht
Das Sorgerecht zur Erziehung sowie die Pflicht der Versorgung und Betreuung von gemeinsamen minderjährigen Kindern wird vom Gesetzgeber geregelt. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1626 bis 1698 b.
Für verheiratete Eltern gilt grundsätzlich, dass sie automatisch ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder haben, solange die Ehe besteht. Eine Umgehung oder Ablehnung dieses Automatismus durch Vater oder Mutter ist nicht möglich laut dem vorgegebenen Rahmen des Gesetzgebers.
Wer bekommt das Kind im Todesfall
Im Jahr werden etwa 1000 Kinder und Jugendliche zu Vollwaisen. Wenn ein Elternteil stirbt, erhält der überlebende Ehepartner in der Regel das Sorgerecht für das Kind. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind Vater und Mutter die nächsten Angehörigen des Kindes – auch wenn sie geschieden waren oder nur ein Elternteil das Sorgerecht hatte.
Für Alleinerziehende ist dies jedoch eine besondere Herausforderung: Falls sie nicht möchten, dass der verbleibende Elternteil nach dem Tod des anderen Erziehungsberechtigten automatisch zum alleinigen Sorgeberechtigten wird, sollte unbedingt eine schriftliche Verfügung erstellt werden – mit einer ausführlichen Begründung dafür, warum es dem Wohl des Kindes entspricht. Dieser Aufwand lohnt sich: Ein Gericht oder Jugendumt kann den Wunsch dann unterstützen.
Wer bestimmt, wenn nichts geregelt ist
Es ist von enormer Bedeutung, dass für den Fall der Fälle eine Regelung getroffen wird. Nehmen wir an, es käme zu einem tragischen Verkehrsunfall und beide Elternteile wären nicht mehr in der Lage sich um ihre Kinder zu kümmern. In diesem schlimmsten aller Szenarien würde das Gericht gemeinsam mit dem Jugendamt einen geeigneten Vormund bestimmen müssen. Es kann sogar passieren, dass völlig fremde Menschen plötzlich die Erziehungsberechtigung übernehmen müssten – ein schwerwiegender Gedanke!
Warum eine Sorgerechtsverfügung von großer Bedeutung ist
Es gibt viele Gründe, warum Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder nicht zu Lebzeiten regeln. Doch müssen sie sich bewusst sein, dass in diesem Fall das Gericht entscheidet und nicht automatisch die Paten eingesetzt werden. Damit dies vermieden wird, empfiehlt es sich dringend eine Sorgerechtsverfügung aufzusetzen.
Denn mit einer solchen Verfügung können folgende Punkte festgehalten werden:
Die Wahl des Wunschvormunds aus dem Freundeskreis oder nahem Verwandtenkreis.
Bestimmung eines Ersatzvormunds im Falle der Unmöglichkeit oder Nichtbereitschaft des vorig benannten Vormundes.
Regelungen bezüglich persönlicher Belange (Vermögenssorge).
Regelungen bezüglich finanzieller Belange(Personensorge).
Eine gut durchdachte und rechtzeitig erstellte Sorgerechtsverfügung schafft Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten – insbesondere aber auch den Schutz der minderjährigen Kinder sollte man dabei stets im Auge behalten!
Was ist einen Personensorgeverfügung
Eine Personensorgeverfügung ermöglicht es Eltern, im Todesfall festzulegen, wer das Sorgerecht für ihre Kinder übernehmen soll. Das Familiengericht berücksichtigt bei der Entscheidungsfindung stets das Wohl des Kindes und kann daher in Ausnahmefällen von dem vorgeschlagenen Vormund abweichen, wenn dies zum Schutz des Kindes notwendig ist. Es empfiehlt sich daher auch eine alternative Person als potentiellen Vormund zu benennen.
Was ist eine Vermögenssorgeverfügung
Eine Vermögenssorgeverfügung ermöglicht es, die Verwaltung des Erbes eines Kindes zu regeln. Diese Verfügung ist für das Gericht bindend, solange sie objektiv möglich und nicht durch Umstände wie Krankheit oder Verhinderungen der benannten Personen unmöglich wird. Wir bieten Ihnen hierfür eine besondere Klausel an – die „FERRARI-Klausel“. Das Gesetz sieht vor, dass ein Nachlasspfleger das Erbe bis zum 18. Geburtstag verwaltet; danach haben die Kinder uneingeschränkten Zugriff darauf. Allerdings sind nicht alle Jugendlichen in diesem Alter bereits verantwortungsbewusst genug im Umgang mit größeren Summen Geldes.
Warum es sinnvoll ist, eine Pflegeverfügung zu verfassen
Warum eine Pflegeverfügung wichtig ist
Unser Wissen aus langjähriger Tätigkeit zeigt uns, dass kaum jemand gerne daran denkt, einmal auf Hilfe angewiesen zu sein. Trotzdem kann es durch einen Unfall oder Krankheit jederzeit dazu kommen. Deshalb empfehlen wir dringend, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen und die eigenen Vorstellungen schriftlich festzuhalten.
Die Vorteile einer Pflegeverfügung
Eine sorgfältig ausgefüllte Pflegeverfügung erleichtert nicht nur dem Betroffenen selbst die Situation im Falle der Notwendigkeit von Betreuungs- und Versorgungsleistungen erheblich – auch Angehörige werden entlastet. Denn wenn alle wichtigen Informationen bereits vorliegen, können Entscheidungen schneller getroffen werden als bei einem unvorhergesehenen Ereignis ohne konkrete Anhaltspunkte. Zudem gibt sie Sicherheit für das eigene Leben: Die Möglichkeit zur Selbstbestimmtheit bleibt gewahrt und man hat ein gutes Gefühl dabei.
Wie geht man am besten vor?
Am einfachsten lässt sich eine solche Verfügung mit Unterstützung eines erfahrenen Fachmanns erstellen. Dabei wird gemeinsam besprochen welche Themen behandelt werden sollen (beispielsweise Wohnsituation oder medizinische Behandlung) sowie wie konkreten Formulierungen lauten könnten um alles perfekt abzudecken. Es lohnt sich also allemal rechtzeitig aktiv zu werden!
Was beinhaltet eine Pflegeverfügung
Eine Pflegeverfügung ermöglicht es, persönliche Wünsche schriftlich festzuhalten und in der Pflegesituation zu berücksichtigen. So können auch Vorstellungen ausgedrückt werden, die man vielleicht nicht mehr äußern kann.
Wer bestimmte Erwartungen an das fremdbestimmte Leben hat – sei es bezogen auf den Tagesablauf oder Hygiene- sowie Kosmetikgewohnheiten -, sollte diese für andere zugänglich machen.
In einer solchen Verfügung lassen sich beispielsweise Ess-, Kleidungs-, Körperpflege- sowie Ruhe- und Schlafgewohnheiten definieren. Auch religiöse Überzeugungen oder bevorzugte Bücher, Fernsehsendungen und Informationen finden darin Platz. Selbst Bewegungs-und Sportübungen können vermerkt werden.
Wie man im Alter zuhause wohnen bleiben kann
Die meisten Menschen möchten auch im hohen Alter in ihrem vertrauten Zuhause leben. Dabei nehmen sie oft schlechte Wohnbedingungen wie steile oder enge Treppen sowie kleine Badezimmer in Kauf, Hauptsache sie können ihre gewohnte Umgebung behalten. Es ist daher ratsam frühzeitig aktiv zu werden.
Um pflegebedürftigen Personen ein längeres Leben daheim ermöglichen zu können, sind eventuell Anpassungen des Wohnraums notwendig.
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Eine barrierefreie Wohnraumanpassung
2. Fördermittel zur Finanzierung
3. Verteilung der Pflegeaufgaben auf Angehörige und professionelle Hilfe 4. Unterstützungsangebote vor Ort wie z.B Essenlieferdienste.
5. Seniorenbetreuung durch Fachkräfte.
6. Empfang von ehrenamtlichem Besuchsdienst
Schaffen Sie Barrierefreiheit
Die Schaffung von Barrierefreiheit ist ein wichtiger Faktor, um gute Wohnbedingungen zu schaffen. Eine pflegebedürftige Person, die gerne in den eigenen vier Wänden betreut werden möchte, sollte keineswegs isoliert sein. Daher ist es unabdingbar regelmäßige Ausflüge und Besuche zu organisieren – allein das Sorgen für Körperpflege und Essen genügt nicht.
Um eine barrierefreie Umgebung im Haus oder Wohnung herzustellen gibt es verschiedene Möglichkeiten: Küche, Badezimmer sowie WC können entsprechend angepasst werden. Im Alter lässt meist auch die Mobilität nach – unter Umständen sind dann Gehhilfen oder Rollstühle nötig. Auch Pflegende profitieren erheblich davon wenn sie ausreichenden Freiraum haben um ihre Aufgabe bestmöglich wahrnehmen zu können – mit der Gewissheit dass alles dafür getan wurde einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen!
Irrtümer in der Plfege
Es gibt zahlreiche Missverständnisse, die im Zusammenhang mit Pflege bestehen. Doch die Annahme: „Ich werde schon nicht pflegebedürftig werden“, zählt zweifellos zu den naivsten Vorstellungen. Dieser Gedanke führt dazu, dass keine präventiven Maßnahmen ergriffen werden und bei einer unvorhergesehenen Pflegebedürftigkeit lediglich fremdbestimmt gehandelt wird.
Die Tatsache ist jedoch, dass allein 2018 etwa 3,7 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen haben – insbesondere aufgrund von Demenz-Erkrankungen durch eine höhere Lebenserwartung bedingt.
Fast ein Drittel aller betroffenen Personen sind zwischen dem sechzigsten und siebenundachtzigstem Jahr alt; dabei zeigt sich das
Risiko an Demenz zu leiden wie folgt:
1. Jeder Hundertste unter den 60-Jährigen,
2. fast jeder Sechste unter den 80-Jährigen
3. beinahe jeder Zweite ab 90 Jahren
Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige
Wenn es um die Bewältigung von Formalitäten und Anträgen geht, können sich Pflegebedürftige und ihre Familien Unterstützung suchen. Eine Fülle an Hilfs-und Beratungsangeboten stehen bei den Pflegekassen sowie Verbraucherzentralen zur Verfügung. Auch unabhängigen Patientenberater sind eine Option.
Vom Antrag zum gewünschten Ergebnis: Der passende Pflegestufenantrag
Um einen geeigneten Ansprechpartner zu finden, empfehlen wir Ihnen Ihren konkreten Bedarf im Vorfeld abzuklären:
1. Stellen Sie als erstes einen pflegerelevanten Antrag bei Ihrer Krankenkasse (AOK, Barmer BKK Linde oder IKK).
2. Nach Eingang des Antrags erfolgt dann eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst.
3. Innerhalb der darauffolgenden fünf Wochen erhält man per Postbescheid das Resultat seiner Bewertungen vom Versicherer zugesendet.
4. Sobald Ihr Wunsch-Pflegegrad erreicht ist haben Sie ihr Ziel erfolgreich gemeistert! Im Jahr 2018 wurden beispielsweise fast alle eingegangenene Leistungsbewilligungen positiv entschiedenen – nämlich in etwa 82% aller Fälle!
Wichtigste Vorsorgedokumente im Überblick
Sorgenfreiheit schaffen mit sinnvollen Dokumentation! Daher sollten folgende Schriftsätze vorliegend sein:
Patientenvollmacht Pflegenotfallplan Generalvollmacht Betreuervollmachteinsatzbereichbestimmung Sorgerechtsverfügungen Testament
Haustiere nicht vergessen!
Auch für die Versorgung und Pflege von geliebten Haustieren sollte man Vorkehrungen treffen. Das gibt Ihnen das beruhigende Gefühl, alles Notwendige getan zu haben!
Eine Pflegeverfügung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass unsere Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls respektiert werden.


Patientenverfügung
Entscheiden Sie über weiterhin über Ihren Körper!
Die Entscheidung, ob lebenserhaltende oder -verlängernde medizinische Maßnahmen in einer schweren und aussichtslosen Erkrankung durchgeführt werden sollen, kann mithilfe der Patientenverfügung getroffen werden. Diese dient als Instrument zur Selbstbestimmung und ermöglicht es Ihnen auch in Situationen, in denen Sie sich nicht mehr äußern können, Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
Durch die Verwendung einer solchen Verfügung schützen Sie Ihr Recht auf Autonomie bis zum Schluss. Es ist jedoch wichtig zu beachten: Eine Patientenverfügung kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden – dies gibt zusätzliche Flexibilität bei Änderungen Ihrer Vorstellungen über das Ende Ihres Lebensweges.
Welche Auswirkungen hat eine Patientenverfügung?
Mithilfe der Patientenverfügung, die seit dem 1. September 2009 gemäß des gleichnamigen Gesetzes in Kraft getreten ist, haben Sie als Betroffener das Recht auf Entscheidungen bezüglich Ihrer ärztlichen Behandlung – unabhängig davon ob es sich um einen Klinikaufenthalt handelt oder ein Alters- und Pflegeheim bzw. Ihre eigenen vier Wände betroffen sind. Die Verfügung gibt Ihnen somit die Möglichkeit bereits im Vorfeld wichtige Festlegungen für den Ernstfall zu treffen: So können Sie beispielsweise über lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden sowie Regelungen zur Schmerztherapie festlegen. Insbesondere bei schwerster Erkrankung entfaltet diese Vollmacht ihre volle Wirksamkeit und ermöglicht zudem auch Ihren Angehörigen Sicherheit durch klare Vorgaben in einer emotional belastenden Situation.
Es gibt zwei verschiedene Optionen in Bezug auf Patientenverfügungen.
Die erste Alternative besteht darin, dass alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, um das Leben des Betroffenen zu verlängern. Im Gegensatz dazu sieht die zweite Alternative vor, dass Heilmaßnahmen unterbleiben sollten, sobald von mindestens zwei Ärzten festgestellt wird, dass eine Genesung nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen soll sich die Behandlung ausschließlich auf Linderungsmaßnahmen wie Schmerztherapien und Angstbewältigung (Palliativmedizin) konzentrieren – alles mit dem Ziel einer würdevollen Sterbebegleitung für den betroffenenen Patientn.
Patientenverfügung und Ihre Rechtswirksamkeit
Um sicherzustellen, dass eine Patientenverfügung rechtswirksam ist und von den behandelnden Ärzten beachtet wird, sollte sie im volljährigen Alter schriftlich niedergelegt werden. Wichtig dabei ist, dass man beim Abfassen der Verfügung einsichtsfähig ist und sich über die Bedeutung bewusst ist. Eine besondere Formvorgabe gibt es nicht – lediglich eine schriftliche Niederlegung reicht aus. Es empfiehlt sich jedoch, vom Arzt eine Einwilligungsfähigkeit bescheinigt zu bekommen.
Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung sowie regelmäßige Aktualisierungen sind keine Pflichtmaßnahmen bei einer Patientenverfügung; ein jederzeitiges Widerrufsrecht steht einem immer zur Verfügung.
Wichtig – zu beachten
Von großer Bedeutung ist es, bei der Erstellung von Patientenverfügungen darauf zu achten, dass diese nicht im Widerspruch zur bereits bestehenden Organverfügung stehen. Um dies sicherzustellen, empfiehlt sich die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in die jeweilige Patientenverfügung für den Fall einer gleichzeitig existierenden Organ – und Patientenverfügung.
Ratschlag
Obwohl keine Verpflichtung zur Aktualisierung der Patientenverfügung besteht, ist es empfehlenswert sie immer wider mal zu aktualisieren. Den die Medizinbranche entwickelt sich stetig weiter und somit auch die Heilmethoden sowie Überlebenschancen. Indem Sie Ihre Verfügung bei Bedarf anpassen, bleiben Sie handlungsfähig.
Was passiert, wenn keine Patientenverfügung existiert?
Ohne die Einwilligung des Betroffenen ist es den Ärzten untersagt eine Behandlung durchzuführen. Sollte der Arzt gegen diesen Grundsatz verstoßen, droht ihm eine strafrechtliche Verfolgung wegen Körperverletzung. Eine Ausnahme besteht lediglich in einer Notfallsituation, bei welcher dem Patienten unmittelbar Gefahr droht.
Sobald ein Patient nicht mehr selbstständig seinen Willen äußern kann, wird versucht anhand vorhandener Anhaltspunkte einen mutmaßlichen Willensentschluss zu erkennen und diesem entsprechend gehandelt. In Fällen von schwerwiegenden Eingriffen muss das Betreuungsgericht oft einen Betreuer bestellen.
Leider kommt es immer wieder vor dass Menschen trotz ihres ausgedrückten Wunsches behandelt werden müssen oder sollen – denn im Zweifel entscheidet sich der behandelnde Mediziner für lebenserhaltende Maßnahmen um auf Nummer sicher zu gehen.
Unsere Empfehlung
Es empfiehlt sich, dass ein Patient in bestimmten Situationen eine klare und bindende Entscheidung bezüglich der Art seiner Behandlung trifft. Wenn er beispielsweise nur noch palliative Maßnahmen wünscht, sollte dies unbedingt in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Alternativ kann auch die Benennung eines Gesundheitsbevollmächtigten sinnvoll sein, um im Ernstfall sicherzustellen, dass seine Wünsche respektiert werden.
Weshalb sollte man einen Bevollmächtigten in der Patientenverfügung bestimmen?
Die gesetzliche Verpflichtung des Gesundheitsbevollmächtigten besteht darin, den im Dokument niedergelegten Willen des Patienten umzusetzen. Durch die Nennung eines bevollmächtigten Vertreters in der Patientenvorsorge wird es den behandelnden Ärzten ermöglicht zu wissen, wer als Ansprechpartner bei der Umsetzung fungiert. Ferner kann durch diese Entscheidung verhindert werden, dass das Betreuungsgericht zur Erfüllung einer solchen Verfügung einen Betreuer einsetzt; dies spart wertvolle Zeit und Geld während Krisensituationen – denn jeder von ihnen erhält eine Entschädigung für seine Arbeit.
Klären sie Ihrer Patientenverfügung
1. Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung Ihren individuellen Willen widerspiegelt.
2. Benennen Sie eine Vertretungsperson für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit in Ihrer Verfügung.
3. Definieren Sie die von Ihnen bevorzugte Alternative zur medizinischen 4. Behandlung und geben diese entsprechend an.
Bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson dazu, Entscheidungen im Sinne Ihres Willens zu treffen.
5. Sorgen sie dafür, dass ihre Wünsche rechtlich bindend sind und somit auch durchgesetzt werden können.
In welchen Fällen ist es dringend ratsam, eine Patientenverfügung zu verfassen?
1. Für Ehepaare oder Paare in einer Lebensgemeinschaft.
2. Auch für Verheiratete und zusammenlebende Paare kann die Erstellung einer Patientenverfügung von großer Bedeutung sein.
3. Alleinstehenden Personen mit einem engen Vertrauten wird ebenfalls empfohlen, eine solche Verfügung aufzusetzen.
4. Besonders wichtig ist dies jedoch für Alleinstehende ohne nahestehende Person des Vertrauens.
5. Gleiches gilt auch für alleinerziehende Elternteile, welche keine entsprechenden Ansprechpartner benennen können.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Stimme auch weiterhin gehört wird, selbst wenn Sie nicht mehr sprechen können.
Organverfügung
Einer klaren Regelung Ihrer Organspende
Für den Fall, dass Sie einer Organentnahme zustimmen möchten oder diese ablehnen wollen, können Sie eine entsprechende Verfügung nach dem deutschen Transplantationsgesetz verfassen. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, einem von Ihnen ausgewählten Vertrauten Ihre Entscheidung zu überlassen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass Organe ausschließlich bei Personen entnommen werden dürfen, deren Hirntod durch medizinisches Fachpersonal bestätigt wurde. Hierbei handelt es sich um einen vollständigen und irreversiblen Ausfall sämtlicher Funktionen des Großhirns sowie Kleinhirns und Hirnstamms.
Wie die Organspende in Deutschland geregelt wird
In Deutschland ist die Regelung der Organspende sowie Gewebespende durch das Entscheidungsmodell festgelegt. Nur wenn eine verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder ihre Angehörigen im Namen des Verstorbenen zustimmen, darf eine Organentnahme erfolgen.
Um die Spendenbereitschaft in Deutschland zu steigern, wurden am 16. Januar 2020 verschiedene Gesetzesänderungen zur Neuregelung der Organspende diskutiert und vom Bundestag abgestimmt. Die Mehrheit entschied sich für die „Erweiterte Entscheidungslösung“. Doch was bedeutet diese Änderung genau?
Was umfasst die Erweiterte Entscheidungslösung?
Die Erweiterung der Entscheidungsfindung bei Organspenden beinhaltet nun auch eine Zustimmungsregelungen zu Lebzeiten oder durch einen Vertreter des Spenders. Das Ziel ist es, dass Bürger besser über das Thema informiert werden und ihre persönlichen Entschlüsse registriert werden können.
So könnten Sie es angegehen:
1. Während Erst-Hilfekursen wird den Teilnehmern das Basiswissen zum Thema Organspende vermittelt und nähergebracht.
2. Es ist von großer Bedeutung, dass Hausärzte regelmäßig ihre Patienten über die Möglichkeit der Organspende aufklären und sich selbst intensiver zu diesem Themenbereich fortbilden.
3. Bund- sowie Länderausweisstellen sollten in Zukunft Informationsmaterialien zur Verfügung stellen, um Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in das Thema Organspende zu ermöglichen sowie sie auf eine mögliche Registrierung hinzuweisen.
4. Um die Transparenz des Prozesses weiterhin sicherzustellen, könnte ein Online-Register beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information eingerichtet werden – hier könnten Interessierte ohne großen Aufwand ihr Statement zur Organ- oder Gewebespende abgeben lassen können
Wie wird die Organspende im Ausland gehandhabt?
1. In Europa ist die Widerspruchslösung am weitesten verbreitet, bei der verstorbenen Personen Organe entnommen werden können, sofern sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Die Handhabung des Widerspruchs variiert jedoch von Land zu Land – in Österreich beispielsweise gibt es ein Register für unerwünschte Organentnahmen.
2. Nachdem das Register Anfang 2018 auch in den Niederlanden eingeführt wurde, soll laut Gesetz ab dem Jahr 2020 eine Widerspruchsregelung auch für Portugal, Polen, Italien und weitere Länder gelten.
3. Einige Länder wie Litauen oder Belgien praktizieren zudem eine Variante der Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht für Angehörige: Wenn der Verstorbene keine Entscheidungen zur eigenen Organspende getroffen hat, dürfen diese sich gegenüber einer Entnahme aussprechen.
Ermöglichen Sie Angehörigen in Trauer eine Entlastung
Entscheiden Sie eigenständig über Ihre Organverfügung und entheben Sie damit ihre Verwandten oder Nahestehenden dieser schwerwiegenden Entscheidungsbelastung. In Deutschland warten zahlreiche kranke Menschen auf ein Spenderorgan, welches Ihr Leben retten könnte. Eine positive Organspendeentscheidung kann somit einen erheblichen Beitrag zur Rettung von Menschenleben leisten. Selbst wenn sie sich gegen die Organspende entscheiden sollten, wird auch diese Wahl respektiert werden. Denn mit einer negativen Entscheidungen verhindern sie zumindest, dass im Falle Ihres Todes nahestehende Personen vor der schwierigen Frage stehen: „Was hätte er/sie gewollt?“ – denn viele Menschen sind in solch emotionalen Krisensituationen schlichtweg nicht fähig zu antworten.
Woher bekomme ich meinen persönlichen Organspenderausweis? Sie können Ihren individuellen Ausweis für die Organverfügbarkeit kostenlos bei www.organspende-info.de anfordern!
Die Organverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche für den Fall des Falles festzuhalten. Dabei geht es um die Entscheidung darüber, was mit Ihren Organen nach dem Tod geschieht.


Haus & Großtierverfügung
Warum eine Heim und Großtierverfügung wichtig ist
In deutschen Haushalten leben unzählige geliebte Tiere. Nach Angaben von Statista waren es im Jahr 2019 etwa 34 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der tierischen Mitbewohner um beachtliche zehn Prozent an, wobei insbesondere Katzen- und Hundebesitzer für einen massiven Zuwachs sorgten. Die beliebteste Art bleibt jedoch nach wie vor die Katze. Angesichts dieser großen Zahl sollte man sich Gedanken darüber machen, was mit den Tieren geschieht, wenn man selbst einmal nicht mehr in der Lage sein sollte sie zu versorgen oder sogar stirbt. Hier kommt eine Heim- und Großtierversorgungsvereinbarung ins Spiel: Sie bietet Gewissheit dafür dass das Tier auch weiterhin gut betreut wird – ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung des Wohlergehens unserer pelzigen Freunde!
Wieso Haustiere eine Quelle des Glücks sind
Haustiere können wahre Glücksmacher sein. Das Kuscheln und Streicheln mit ihnen ist nicht nur entspannend, sondern vermittelt auch ein beruhigendes Gefühl.
Über 80 Prozent der Deutschen führen dank ihrer tierischen Begleiter ein glückliches Leben. Für die meisten Tierhalter zählen ihre Lieblinge zu den engsten Freunden oder sogar Familienmitgliedern. Hundebesitzer und Katzenliebhaber schätzen besonders deren Lust am Spielen sowie das stets präsente Gefühl von Sicherheit in ihrem Beisein.
Die Erhebung von Statista zeigt auf, warum Haustiere uns glücklicher machen:
1. Sie vertreiben Einsamkeit.
2. Sie spenden Trost.
3. Sie bereichern das Familienleben durch Aktivitäten gemeinsam mit Mensch und Tier.
4. Durch sie knüpfen wir soziale Kontakte.
5. Sie helfen dabei Stress abzubauen
Wie geht es dem tierischen Mitbewohner?
Das geliebte Haustier dürfte sich in seiner Lage wohl fühlen, ähnlich wie viele Menschen. Durch das gemeinsame Leben entsteht eine Verbindung zwischen Mensch und Tier, die auf Gefühlen basiert – sei es durch Blicke oder Worte. Tiere sind sensibel genug zu erkennen, ob sie gut aufgehoben sind oder nicht. Eine wichtige Frage: Kann ein Haustier den Unterschied spüren zwischen einem liebevollen Zuhause und einer trostlosen Unterkunft im Tierheim?
Tierheime in Deutschland
Dank des Engagements im Bereich Tierschutz existieren in Deutschland mehr als 500 gut organisierte Tierheime, die den hilfsbedürftigen Vierbeinern ein Zuhause bieten. Die Einrichtungen haben das Ziel, Streuner und ausgesetzte Tiere an liebevolle neue Halter zu vermitteln – eine wahrhaftige Erfüllung für alle Beteiligten. Es gibt viele Gründe dafür, dass ein Haustier plötzlich ohne Obhut dasteht: Vielleicht ist der Besitzer unerwartet gestorben oder aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr in der Lage sein geliebtes Tier selbstständig zu versorgen? In solchen Fällen helfen tierliebende Menschen gerne weiter!
Tiere brauchen ein liebevolles Zuhause
Ein tierliebender Mensch weiß, dass ein Haustier nicht einfach nur irgendein Zuhause verdient hat. Es braucht einen sicheren und liebevollen Platz, der von Schicksalsschlägen unabhängig ist. Hier kommen Heim- und Haustierverfügungen ins Spiel – auch bekannt als Großtierverfügung -, welche Tierhaltern die Möglichkeit geben selbst zu entscheiden, wo ihr Tier im Notfall untergebracht werden soll. Wählen Sie sorgfältig aus den vielen Optionen eine verantwortliche Bleibe für Ihr geliebtes Wesen sowie Menschen aus, die ihm mit Hingabe zur Seite stehen werden.
Was regelt alles eine Tierverfügung
Eine Tierverfügung ist von großer Bedeutung, nicht nur für die selbstbestimmte Unterbringung und Betreuung des geliebten Haustieres. Sie gibt auch Auskunft über den Gesundheitszustand des Tiers sowie darüber, welche Medikamente es einnehmen muss und welches Futter ihm am besten bekommt. Auch der behandelnde Tierarzt wird in einer solchen Verfügung benannt. Verfügungsnehmer haben somit klare Vorstellungen zum Wohle ihres tierischen Begleiters.
In einer Heim- oder Großtierverfügung können Angaben gemacht werden zu:
1. dem aktuellen Gesundheitszustand,
2. dem präferierten Tierarzt,
3. bestehenden Versicherungen,
4. individuellen Wünschen bezüglich der Versorgung des Tiers,
5. Regelungen zur Übernahme entstehender Kosten
6. Aufwandsentschädigungen für Personen, die sich um das betreffende Haustier kümmern.
Durch eine sorgfältige Erstellung dieser wichtigen Dokumente kann man sicherstellen, dass im Fall eines Unfalls oder Krankheit alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden können – immer mit Blick auf das Wohl unseres treuen Gefährten.
Um sicherzustellen, dass das Wohl der eigenen vierbeinigen Freunde auch über den Tod hinaus gewährleistet bleibt, empfiehlt es sich nachdrücklich eine sogenannte Heim- oder Großtierverfügung aufzusetzen.
Digitaler Nachlass
Hast du dir schon einmal Gedanken über deinen digitalen Nachlass gemacht?
Die digitale Welt wird immer wichtiger im Leben der Menschen. Insbesondere soziale Medien gewinnen als Kommunikationsweg zunehmend an Bedeutung und dienen nicht nur dazu, sich zu verbinden oder Informationen auszutauschen. Sie werden auch immer mehr genutzt, um Dokumente wie Fotos, Musikstücke oder Videos auf digitaler Basis abzuspeichern.
Doch was passiert mit diesen wertvollen Stücken des Lebens nach dem Tod? Oft ist es schwierig für die Hinterbliebenen herauszufinden, welche Daten vorhanden sind und wo sie gespeichert wurden. Aus diesem Grund kommt einem digitalen Nachlass eine große Rolle zu – denn er speichert den letzten Willens seines Besitzers.
Es gibt mittlerweile verschiedene Anbieter von Online-Diensten zur Verfügung stellen: Die Nutzer können dort ihren kompletten digitalisierten Nachlass hinterlegen – inklusive Passwörtern sowie Hinweisen darauf wer Zugriff erhalten darf. So kann man sicherstellen dass alles Wichtige in guten Händen bleibt wenn man selbst einmal gehen muss – ohne das Risiko einzugehen dass persönliche Dinge einfach verschwindetn würden!
Die Cloud unser Onlinespeicher
Die heutige Zeit hat mit der Cloud eine neue Art des Aufbewahrens von Daten hervorgebracht. Früher wurden sie in Mappen und Fotoalben oder digital auf CDs, DVDs oder Festplatten gesichert – heute landen sie sicher in der elektronischen Wolke. Auch unsere E-Mails werden nicht mehr lokal abgelegt, sondern auf fremden Servern verwaltet. Zudem hinterlassen wir im Netz zahlreiche Spuren über uns selbst: Soziale Medien speichern unser Profil samt Fotos und Interessen, während Kunden-Konten bei Banken und Versicherungen sensible Informationen wie Kontodaten verwalten können.
Unsere digitale Welt
Die digitale Welt hat eine rasante Entwicklung durchgemacht, doch leider sind die rechtlichen Konsequenzen bis heute nicht eindeutig geklärt. Es bleibt unklar, welche Rechte Erben in Bezug auf Dienstleistungsanbieter haben und ob diese im Rahmen des Erbrechts überhaupt anwendbar sind. Die Grenze zwischen dem „Digitalen nach Lust“ und anderen Bereichen ist unscharf definiert und wird weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung ausreichend abgedeckt. Große Anbieter wie Facebook, Google oder Instagram unterliegen zudem häufig nicht deutschem Recht aufgrund ihres Sitzes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Trotz dieser Herausforderungen bietet das Internet jedoch auch zahlreiche Chancen für innovative Lösungen zur Schaffung einer gerechten digitalen Gesellschaft mit klaren Regeln für alle Beteiligten.
Vergessen des digitalen Wissens
Wenn ein Nutzer verstirbt und seine Kenntnisse über Benutzernamen sowie Passwörter mit ihm ins Jenseits nimmt, besteht die Gefahr bedeutender Informationen oder wertvoller Erinnerungen für immer verloren zu gehen oder unzugänglich bleiben.
Gefahren ohne Regelung
Ohne klare Vorgaben droht eine Gefahr: Der digitale Nachlass kann allein von den internen Richtlinien der Anbieter abhängig sein. Es ist unklar, in welcher Form und wie lange die Daten gespeichert werden – und wer darauf zugreifen darf.
Es besteht ein Risiko ohne Regelung: Wie mit dem digitalen Erbe umgegangen wird, hängt ausschließlich von den individuellen Bestimmungen des jeweiligen Anbieters ab. Eine berechtigte oder unberechtigte Nutzung könnte somit nicht ausgeschlossen werden.
Diese Entscheidungen sollten Sie treffen
1. Bestimmen Sie sorgfältig, wer Ihre Vertrauensperson als Verwalter für Ihren digitalen Nachlass sein soll.
2. Überlegen Sie genau, wer nach Ihrem Ableben Zugriff auf Ihre Mail- und Onlinekonten haben sollte.
3. Prüfen Sie kritisch, welche Daten bleiben sollen und von welchen Konten gelöscht werden können.
4. Formulieren Sie klar Ihren Willen darüber, was mit den verschiedenen Konten geschehen soll.
Es ist ratsam, eine Vertrauensperson mit digitalen Kenntnissen zu beauftragen und ihr Vollmacht zum digitalen Erbe zu erteilen. So kann sie den „digitalen Nachlass“ bereinigen, Konten löschen sowie Dateien, Fotos und Videos auf sicheren Speicher überführen und kostenpflichtige Dienste kündigen. Um diese Aufgaben erledigen zu können benötigt die Bevollmächtigte Zugangsdaten für online-Accounts sowie Anweisungen darüber was genau veranlasst werden soll – sei es in Papierform oder im Daten-Tresor. Es ist wichtig sicherzustellen dass alle Informationen regelmäßig aktualisiert werden müssen damit der Bevollmächtigte stets darauf zugreifen kann.
Wie sollte das digitale Erbe aufgelöst werden
1. Eine wichtige Überlegung ist die Benennung einer Vertrauensperson, um den digitalen Nachlass zu bereinigen.
2. Es empfiehlt sich dabei eine Person auszuwählen, welche mit modernen Medien vertraut und in der Lage ist entsprechende Aufgaben durchzuführen.
3. Diese Person kann dann beauftragt werden Konten des Verstorbenen zu löschen oder auf Wunsch weiterzuführen.
4. Ebenso sollte sie dazu befähigt sein Dateien wie Fotos und Videos im Sinne des Erblassers sicher aufzubewahren oder gegebenfalls auch dauerhaft von diesen Plattformen herunterladen.
5. Auch die Kündigung kostenpflichtiger Dienste muss bei einem Todesfall berücksichtigt werden – diese Aufgabe könnte ebenfalls an die benannte Verantwortliche übertragen werden.
6. Zuletzt sollten Zugangsmöglichkeiten sowie Anweisungen zum Umgang mit sozialer Medien hinterlegt sein, damit ein reibungsloser Übergang gewährleistet wird.
Gesetzeslage ist noch unvollständig
Die momentane Gesetzeslage bezüglich des Umgangs mit dem „digitalen Nachlass“ ist noch unvollständig und lässt viele Fragen offen. Unsere Vollmacht zum digitalen Erbe stellt somit lediglich einen ersten Schritt zur Problemlösung dar. Ohne diese Vollmacht sowie Zugriff auf Online-Konten, bleibt eine Einsichtnahme, Sicherung oder Löschung dieser Daten schlichtweg unmöglich.
Nehmen Sie deshalb aktiv Einfluss auf Ihr eigenes Vermächtnis indem Sie rechtzeitig vorsorgen!


Trauerverfügung
Eine Trauerverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wünsche für den Ablauf Ihrer Beerdigung im Voraus festzulegen.
Jeder von uns muss sich irgendwann einmal mit der Frage beschäftigen, welche Art der Bestattung die richtige ist: eine Erdbestattung, Urnenbestattung oder Seebestattung? Oder soll es vielleicht doch ein Friedwald sein? Wenn Sie bereits genaue Vorstellungen davon haben, wo Ihre letzte Ruhestätte sein soll, dann sollten Sie diese Wünsche in einer Trauerverfügung festhalten. Auf diese Weise wissen diejenigen Personen, denen das Recht zur Totenfürsorge zusteht im Ernstfall genau Bescheid darüber was zu tun ist. Eine solche Verfügung hat bindende Kraft und muss unbedingt eingehalten werden – damit wird gewährleistet dass Ihr letzter Wunsch auch wirklich erfüllt wird.
Wer kommt für die anfallende Kosten der Beerdigung auf?
Es gibt eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass gemäß § 1986 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Erben für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen.
Es ist möglich, Ihre Nachkommen in finanzieller Hinsicht zu unterstützen. Hierfür gibt es verschiedene Optionen:
1. Eine Absicherung für die Bestattungskosten mittels einer Versicherung abschließen.
2. Ein Treuhandkonto bei Ihrem gewählten Bestatter einrichten, um eine stressfreie Bezahlung der Kosten sicherzustellen.
3. Durch frühzeitiges Ansparen von Geldern auf einem Bankkonto können Sie ebenfalls Ihren Erben unter die Arme greifen und ihnen somit Sorgen ersparen.
Was können Sie mit einer Trauerverfügung bestimmen?
Durch eine Trauerverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beerdigung nach Ihren Wünschen zu gestalten und festzulegen, wer daran teilnehmen soll. Ebenso können Sie bestimmen, wie die Zeremonie ablaufen soll sowie welche Musik gespielt werden darf. Zusätzlich sollten auch Fragen der Finanzierung besprochen werden – schließlich möchten Sie sicherstellen, dass alles reibungslos verläuft und keine unangenehme finanzielle Belastung für Hinterbliebene entsteht. Mit einer klaren Entscheidung in diesen Punkten gewinnen Sie Gewissheit darüber, dass Ihr letzter Abschied genau so stattfindet wie es sich für ein erfülltes Leben gehört: würdevoll und stimmig bis zum Schluss!
Nutzen einer Trauerverfügung
Hast du dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, was nach deinem Tod passieren soll? Willst du wirklich alles dem Zufall überlassen? Eine Trauerverfügung kann dir dabei helfen, all deine Wünsche und Vorstellungen festzuhalten.
Nicht nur du wirst davon profitieren, sondern auch deine Angehörigen werden entlastet sein. Denn sie müssen sich nicht mehr um den Organisationsablauf kümmern, sondern können sich voll und ganz auf die Trauerbewältigung konzentrieren.
Auch die Kosten können durch eine Trauerverfügung geregelt werden. Du bestimmst, wie viel Geld für die Bestattung zur Verfügung stehen soll und welche Art von Beisetzung du dir wünschst.
Und nicht zuletzt kannst du auch die Ruhestätte und die Bestattungsfeier nach deinen Vorstellungen gestalten. Möchtest du beispielsweise eingeäschert werden oder beerdigt werden? Sollen deine Angehörigen eine Trauerfeier oder eher eine fröhliche Feier veranstalten? All das kannst du in deiner Trauerverfügung festlegen.
Also worauf wartest du noch? Setze dich hin und halte deine Wünsche und Vorstellungen fest. Deine Trauerverfügung wird dir und deinen Angehörigen ein Stück Sicherheit geben und dafür sorgen, dass alles nach deinen Vorstellungen verläuft.
Eine frühzeitige Erstellung einer solchen Verfügung gibt Ihnen außerdem die Sicherheit, dass alles genau so umgesetzt wird, wie es von Ihnen gewollt ist. So können Angehörige entlastet werden und müssen sich nicht mit schwierigen Entscheidungen auseinandersetzen.
100% KOSTENLOS
Ihre Gratis Erstberatung
Wir sind uns bewusst, dass die Abwicklung eines Nachlasses von großer Bedeutung ist. Darum möchten wir Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch einladen, bei dem wir gemeinsam die Aufgaben und Gegebenheiten besprechen können. Ihre Erwartungen an unsere Arbeit sind uns dabei von großer Bedeutung. Nur so können wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten und einen passenden Ablaufplan erstellen.
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